„Mal-alt-werden“ und „Fortbildung mal anders“ laden ein. Tag der offenen Tür am 09.05.2020

Katharina GisselmannAllgemeinKommentar schreiben

Das Fortbildungsinstitut „Fortbildung mal anders“ in Kooperation mit dem Blog „Mal-alt-werden.de“ laden herzlich ein zum Tag der offenen Tür.

am

09. Mai 2020 in der Zeit von 8.00h – 17.00h

in unseren

Seminarräumen, Leuthardstr. 10, 44135 Dortmund – 2. Obergeschoss.

Stoßen Sie mit  uns auf FÜNF tolle Jahre „Fortbildung mal anders“ an.

Schnuppern Sie in unseren Fortbildungsalltag, knüpfen Sie Kontakte, trinken Sie einen Kaffee mit Gleichgesinnten. Wir stehen Ihnen Rede und Antwort, geben Tipps und Anregungen und bieten Ihnen die Möglichkeit, an kleinen Workshops teilzunehmen, um Dozenten und Seminarmöglichkeiten kennenzulernen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in zahlreichen Büchern zu stöbern sowie unterschiedliche Spiele und Materialien auszuprobieren. Vielleicht haben Sie Glück und gewinnen einen unserer zahlreichen Preise bei der Tombola. Neben den Workshops (s.u.), ist der Bundesverband Gedächtnistraining e.V. durch seinen Dortmunder Arbeitskreis mit einem spannenden und spaßbringenden Gedächtnistraining-Parcour vertreten.

Workshops: 
09.00h – 10.30h –  BrainGym;  Gedächtnistraining und Bewegung  Preis: 27,00€**
11.00h – 12.30h – Hypnose, Lernen und Gedächtnis Preis: 27,00€**
13.00h – 14.30h –  Gedächtnistraining und Musik  Preis: 27,00€**
15.00h – 16.30h – Was Alzheimer mit dem Gehirn so „anstellt“  Preis: 27,00€**

Hier finden Sie den dazugehörigen Flyer

Flyer Tag der offenen Tür2020

Wir bitten um Voranmeldung unter www.fortbildung-mal-anders.de

oder über folgendes Anmeldeformular

Flyer Tag der offenen Tür2020 [2020 Fma ]Anmeldeformular2020

 

Herzliche Grüße

Katharina Gisselmann (Fortbildung mal anders)  & Natali Mallek (mal-alt-werden.de)

 

Für alle anderen Interessierten stehen unsere Türen ohne Voranmeldung innerhalb des angegebenen Zeitraums selbstverständlich durchgehend offen.*Alle Workshops haben eine Länge von je 2 Unterrichtseinheiten und umfassen auch die Reflexion der beruflichen Praxis und die Aktualisierung von vermitteltem Wissen nach §53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. (Stand: 01.01.2017) **Gemäß §4 Nr. 21 a bb) UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit

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